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   BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21   

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https://dejure.org/2022,21544
BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 (https://dejure.org/2022,21544)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 (https://dejure.org/2022,21544)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 (https://dejure.org/2022,21544)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1. Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 109 StVollzG; § 120 Abs. 2 StVollzG; § 114 ZPO
    Prozesskostenhilfe für die Anfechtung einer Weitergabe von Gesundheitsdaten eines Strafgefangenen (Rechtsschutzgleichheit im Strafvollzug; überspannte Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; effektiver Rechtsschutz; Antrag auf ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen ungeklärter Offenbarungsbefugnis von Gesundheitsdaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH - hier: ggf unbefugte Offenlegung von ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in einem Strafvollzugsverfahren; Weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH - hier: ggf unbefugte Offenlegung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in einem Strafvollzugsverfahren; Weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG ) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH; hier: ggf unbefugte Offenlegung ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch übermäßig enge Auslegung des Begriffs der "Maßnahme" iSd § 109 StVollzG und darauf gründender Versagung von PKH - hier: ggf unbefugte Offenlegung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe in einem Strafvollzugsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 45
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Verfassungsrecht wird jedoch dann verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ; 81, 347 ; BVerfGK 2, 279 ; 20, 187 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
    Dabei hat das Landgericht außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 109 Abs. 1 StVollzG im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).

    Im Bereich des Strafvollzugsrechts wird Art. 19 Abs. 4 GG durch §§ 109 ff. StVollzG auf der Ebene des einfachen Rechts konkretisiert, die ihrerseits im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 491/21

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplanfortschreibung;

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21
    Dabei hat das Landgericht außer Acht gelassen, dass die Vorschrift des § 109 Abs. 1 StVollzG im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).

    Im Bereich des Strafvollzugsrechts wird Art. 19 Abs. 4 GG durch §§ 109 ff. StVollzG auf der Ebene des einfachen Rechts konkretisiert, die ihrerseits im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, Rn. 24; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 491/21 -, Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 -, juris Rn. 18, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 22, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, juris Rn. 26).
  • BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23

    Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Begründung der Rechtsbeschwerde,

    Die Rechtsansicht der Strafvollstreckungskammer, interne Verstöße gegen Art. 201 BayStVollzG seien nicht gerichtlich überprüfbar, erweist sich demnach als unzutreffend (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 9 SO 37/23
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (st. Rspr. des BVerfG, zuletzt Beschluss vom 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 mwN).

    Gleiches gilt auch für eine Einschränkung des Rechtswegs durch ungeschriebene, allgemein anerkannte Prozessgrundsätze (BVerfG Beschluss vom 28.07.2022 - 2 BvR 1814/21 und Beschluss vom 21.08.2001 - 2 BvR 282/00).

  • BVerwG, 03.03.2023 - 5 PKH 1.22

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Antrag auf Bewilligung von

    Zweck der Prozesskostenhilfe ist es, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. Dezember 2022 - 1 BvR 1791/22 - juris Rn. 16 und vom 28. Juli 2022 - 2 BvR 1814/21 - StV 2023, 45 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.11.2022 - 11 C 22.2282

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Drogenkonsum): Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Deren Prüfung soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder -verteidigung in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 28.7.2022 - 2 BvR 1814/21 - juris Rn. 18).
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